Abgeordnete/r in Deutschland

Berufsbeschreibung Abgeordnete/r

Abgeordnete, in Österreich auch Mandatar genannt, werden von den Wahlberechtigten eines Wahlkreises oder Bezirkes gewählt. Sie repräsentieren diese im Parlament. Es können regionale oder ein nationale Abgeordnete sein. Abgeordnete arbeiten in verschiedenen Ausschüssen an neuen Gesetzen, argumentieren und diskutieren darüber, und stimmten dafür oder dagegen ab. In den meisten Ländern müssen Abgeordnete Staatsbürger des jeweiligen Landes sein und ihr Gehalt wird gesetzlich festgelegt. Der Beruf Abgeordnete erfordert keine spezielle Ausbildung oder Studium.