Die Forderung nach fairer Bezahlung - Interessantes zum Mindestlohn in der Schweiz

Immer wieder wird gesellschaftlich die Frage eines gesetzlich festgelegten Mindestlohns diskutiert. Ein Überblick zu Erwägungen und aktuellen Rechnungen.

Immer wieder wird gesellschaftlich die Frage eines gesetzlich festgelegten Mindestlohns diskutiert. Dieser soll es der unteren Einkommensschicht ermöglichen, mit ihrer Arbeit mehr Kaufkraft zu generieren und realisiert mittelfristig eine Sicherheit in der gesellschaftlichen Stellung und bewahrt Möglichkeiten des sozialen Aufstiegs und der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe.

Der Mindestlohn ist gewissermaßen ein Garant dafür, dass harte Arbeit sich lohnt und das Gehalt ausreicht, um einen Lebensstandard zu sichern und Geld für die Grundkosten und die Freizeitgestaltung zu erwirtschaften. In vielen Ländern ist dies bereits gesetzlich verankert, ein Mindestlohn in der Schweiz wäre ebenfalls denkbar - aber wie genau würde das aussehen?

Erwägungen und Rechnungen zum Mindestlohn in der Schweiz

Der Mindestlohn, da sind sich Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände einig, ist ein wichtiges Regulativ, mit dem verhindert wird, dass Arbeitgeber maßloses Lohndumping betreiben können. Prinzipiell gibt es bereits Ansätze für einen Mindestlohn in der Schweiz, diese sind in Form der Gesamtarbeitsverträge aber nicht bindend und werden individuell für Branchen und Betriebe festgelegt. Vor allem in unteren Lohnsektor profitieren Arbeitnehmer und Angestellte nicht davon.

Der Mindestlohn errechnet sich dabei in der Theorie an einem Gehalt für die Schweiz, das bei Erwerbstätigkeit ein Leben oberhalb der Armutsgrenze garantiert. Dies bedeutet, dass vom Nettolohn nach Abzug aller notwendigen Kosten für Miete, Krankenversicherung, andere Versicherungen, Verkehrsmittel und Kommunikation noch Geld für eine freie Lebensgestaltung übrig bleibt. Einen Niedriglohn, der kaum zum Leben reicht, beziehen in der Schweiz rund 12 Prozent der Erwerbstätigen.

Mit Neuenburg hat bereits ein Kanton 2011 via Volksentscheid einen Mindestlohn beschlossen, dieser erhielt nun auch im Bundesgericht grünes Licht. 20 CHF pro Stunde sind es - immer noch unter der von der Gewerkschaft geforderten Untergrenze von 22 CHF, aber ein Anfang mit Signawirkung. Nach Neuenburg stimmten auch die Kantone Jura und Tessin für einen Mindestlohn.

Kritiker am Mindestlohn zitieren häufig die Gefahr für Arbeitsplätze, auch die Arbeitgeberverbände stemmen sich vehement gegen die Einführung eines gesetzlich bindenden Mindestlohns. Fakt ist jedoch, dass auch europäische Nachzügler - wie Deutschland - mit einem gesetzlichen Mindestlohn positive Erfahrungen gemacht haben. Ein massiver Verlust von Arbeitsplätzen blieb aus. Auch die Wirtschaft profitiert von der gesteigerten Kaufkraft, denn die Lohnuntergrenze orientiert sich am mittleren Lohn und Gehalt in der Schweiz - in konkreten Zahlen ergibt dies für Erwerbstätige 4.000 CHF im Monat.

Der Schweizer Mindestlohn - Schutz vor Lohndumping

Das Lohngefüge ist nicht nur in der Schweiz, sondern in allen europäischen Ländern ohne Mindestlohnregelung gefährdet. Nicht nur Arbeitnehmer profitieren von einem Mindestlohn, auch kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer schon jetzt fair bezahlen, erhalten einen Wettbewerbsvorteil. Denn die Konkurrenz kann sich so nicht länger einen wirtschaftlichen Vorteil durch Lohndumping verschaffen. Überproportional profitieren auch Frauen, die familiär bedingt in Teilzeit arbeiten oder sich lange Pausen nehmen und dadurch ihre Altersrente gefährden.

Rein rechnerisch liegt die Marke für einen fairen Lohn in der Schweiz also bei 4.000 Franken monatlich und wird entsprechend an die Inflation angepasst.