Arbeitsbedingungen im Vergleich: Deutschland, Österreich, Schweiz

Trotz des hohen Niveaus bei den Arbeitsbedinungen in der DACH-Region gibt es deutliche Unterschiede in den Rahmenbedingungen. lohnanalyse vergleicht.

Grundsätzlich belegen alle drei Länder Spitzenpositionen im europäischen Vergleich. Dennoch es gibt doch auch deutliche Unterschiede in den Rahmenbedingungen. Da seit der Vierten Europäischen Umfrage über die Arbeitsbedingungen auch in der Schweiz Daten erhoben werden, wird ein Vergleich erleichtert.

Österreich besitzt sehr strenge Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer, im internationalen Vergleich gelten sie als sehr gut. Es gilt in der Regel die 40 Stunden Woche an 5 Tagen. Überstunden werden ausgezahlt oder als Gleitzeit ausgeglichen. Der Urlaubsanspruch beträgt 25 Tage im Jahr, teilweise besteht Anspruch auf weitere Tage (z.B. bei Erkrankung der Kinder, Umzug).

Generell besteht eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ein Attest wird meist ab dem 2. Tag verlangt. Die Allgemeinen Beiträge zur Sozialversicherung sind in Österreich verpflichtend und werden automatisch vom Lohn einbehalten, diese Verpflichtung gilt anders als in Deutschland auch für Freiberufler und Selbständige. Zunehmend werden, wie auch in Deutschland, von vielen Unternehmen Zeitverträge und befristete Arbeitsverträge oder Werkverträge angeboten, die Sozialleistungen sind hier geringer als bei einer festen Anstellung. Diese können zweimal verlängert werden, danach gehen sie automatisch in eine Festanstellung über. In diesem Bereich ist in Deutschland gerade Bewegung gekommen, eine solche generelle Regelung wäre hier sicher auch wünschenswert.

Die Arbeitsbedingungen sind durchaus ähnlich wie in Deutschland, wobei viele Einzelheiten durch die jeweiligen Tarifverträge bestimmt werden, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche weisen jedoch im Durchschnitt eine fast gleiche Höhe auf.

Anders in der Schweiz, hier gilt viel Lohn für viel Arbeit und große Anforderungen. Die Arbeitszeiten sind flexibel und abhängig von der Arbeitsstelle, der Branche und dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Gesetzlich vorgegeben ist eine Obergrenze von 45 Stunden, gültig für die meisten Branchen, sonst bis zu 50 Stunden. Viele Studien zeigen dass die durchschnittliche Arbeitszeit über 40 Stunden liegt und in einigen Bereichen bis 60 Stunden betragen kann. Überstunden werden in der Regel ausgeglichen bzw. mit einem Arbeitszeitkonto abgegolten. Achtung: bei Führungskräften werden oft Überstunden erwartet und nicht berechnet. Einen vergleichbaren Kündigungsschutz wie in Deutschland haben Arbeitnehmer in der Schweiz nicht, nach Ablauf der Probezeit besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat, nach 1 Jahr von 2 Monaten.

Trotz der hohen Wochenstundenzeit sind die Urlaubsansprüche vergleichsweise mäßig, es gilt ein Minimalanspruch von 4 Wochen (also 20 Tage) der in Sonderfällen (ältere Mitarbeiter, langjährig Beschäftigte) um 1 Woche erhöht werden kann. Obligatorisch für alle in der Schweiz lebenden Personen ist eine Grundversicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung), diese muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise selber beantragt werden, dies gilt ebenso für die verpflichtende Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für deutsche Arbeitnehmer als Grenzgänger ist sicher eine Zusatzversicherung im Krankheitsfall empfehlenswert, da die Lohnfortzahlung oft begrenzt ist.

Auch die Rentensysteme zeigen einige Unterschiede. In Österreich besteht das Pensionssystem aus einer gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungsprimat. Der versicherte Lohn bestimmt das Leistungsziel, je nach Höhe des Leistungsziels berechnet sich die Rente. Das deutsche Rentensystem basiert auf der gesetzlichen Rentenversicherung und einer notwendigen privaten oder betrieblichen Vorsorge. Die Schweiz verbindet mehrere Systeme, das Drei-Säulen-Prinzip, eine obligatorische umlagenfinanzierte Vorsorge, eine kapitalgedeckte Vorsorge für alle Berufstätigen, sowie eine freiwillige, private Vorsorge. Gerade für Grenzgänger entscheidende Unterschiede die beachtet werden sollten.

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Von unserem Gastautor Andreas Schwarz