Brutto-Netto-Rechner Österreich

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Sozialversicherung und das 13./14. Gehalt nach den Werten 2026.

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13. und 14. Gehalt

In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026 höher.

Für Kinder mit Familienbeihilfe; wirkt nur bei Kindern.

Alleinverdiener/in oder Alleinerzieher/in

Ihr Nettogehalt

3.094,68 € / Monat

≈ 44.606 € im Jahr (14 Gehälter) · Abzüge 35,1 %

  • Netto · 64,9 % 3.094,68 €
  • Steuern · 16,8 % 799,01 €
  • Sozialabgaben · 18,3 % 873,31 €
13. und 14. Gehalt (Sonderzahlungen)
ZahlungBruttoSVLohnsteuerNetto
13. Gehalt4.767,00 €− 813,73 €− 200,00 €3.753,27 €
14. Gehalt4.767,00 €− 813,73 €− 237,20 €3.716,07 €
Jahresnetto (14 Gehälter)66.738,00 €44.605,50 €
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt4.767,00 €57.204,00 €
Lohnsteuer − 799,01 € − 9.588,12 €
Steuern gesamt− 799,01 €− 9.588,12 €
Krankenversicherung − 184,48 € − 2.213,76 €
Pensionsversicherung − 488,61 € − 5.863,32 €
Arbeitslosenversicherung − 140,63 € − 1.687,56 €
Arbeiterkammerumlage − 23,84 € − 286,08 €
Wohnbauförderung − 35,75 € − 429,00 €
Sozialabgaben gesamt− 873,31 €− 10.479,72 €
Nettogehalt3.094,68 €37.136,16 €

Berechnung nach Lohnsteuertarif und Sozialversicherungswerten 2026 für Angestellte (wie die Lohnverrechnung); Spalte „Jahr“ = 12 × Monat, Sonderzahlungen siehe eigene Tabelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialversicherung 2026 (Dienstnehmeranteil, Angestellte): Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (bei niedrigem Einkommen 0 bis 2 %), Arbeiterkammerumlage 0,5 % und Wohnbauförderung 0,5 % (Wien 0,75 %). Höchstbeitragsgrundlage 6.930 € im Monat; bis 551,10 € (geringfügig) keine Beiträge.

Lohnsteuer: Tarif 2026 (steuerfrei bis 13.539 € im Jahr, dann 20 bis 55 %), abzüglich Verkehrsabsetzbetrag (496 €), Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus (166,68 € im Monat je Kind unter 18, 58,34 € ab 18).

13. und 14. Gehalt: Sozialversicherung ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung, Lohnsteuer 6 % nach einem Freibetrag von 620 € (steuerfrei, solange alle Sonderzahlungen zusammen höchstens 2.615 € betragen).

Nicht berücksichtigt: Pendlerpauschale, Freibeträge, Sachbezüge sowie Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung – diese gibt es erst mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück.