Brutto-Netto-Rechner Österreich

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Sozialversicherung und das 13./14. Gehalt nach den Werten 2026.

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13. und 14. Gehalt

In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026 höher.

Für Kinder mit Familienbeihilfe; wirkt nur bei Kindern.

Alleinverdiener/in oder Alleinerzieher/in

Ihr Nettogehalt

2.905,51 € / Monat

≈ 41.734 € im Jahr (14 Gehälter) · Abzüge 33,7 %

  • Netto · 66,3 % 2.905,51 €
  • Steuern · 15,4 % 672,89 €
  • Sozialabgaben · 18,3 % 802,60 €
13. und 14. Gehalt (Sonderzahlungen)
ZahlungBruttoSVLohnsteuerNetto
13. Gehalt4.381,00 €− 747,84 €− 180,79 €3.452,37 €
14. Gehalt4.381,00 €− 747,84 €− 217,99 €3.415,17 €
Jahresnetto (14 Gehälter)61.334,00 €41.733,66 €
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt4.381,00 €52.572,00 €
Lohnsteuer − 672,89 € − 8.074,68 €
Steuern gesamt− 672,89 €− 8.074,68 €
Krankenversicherung − 169,54 € − 2.034,48 €
Pensionsversicherung − 449,05 € − 5.388,60 €
Arbeitslosenversicherung − 129,24 € − 1.550,88 €
Arbeiterkammerumlage − 21,91 € − 262,92 €
Wohnbauförderung − 32,86 € − 394,32 €
Sozialabgaben gesamt− 802,60 €− 9.631,20 €
Nettogehalt2.905,51 €34.866,12 €

Berechnung nach Lohnsteuertarif und Sozialversicherungswerten 2026 für Angestellte (wie die Lohnverrechnung); Spalte „Jahr“ = 12 × Monat, Sonderzahlungen siehe eigene Tabelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialversicherung 2026 (Dienstnehmeranteil, Angestellte): Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (bei niedrigem Einkommen 0 bis 2 %), Arbeiterkammerumlage 0,5 % und Wohnbauförderung 0,5 % (Wien 0,75 %). Höchstbeitragsgrundlage 6.930 € im Monat; bis 551,10 € (geringfügig) keine Beiträge.

Lohnsteuer: Tarif 2026 (steuerfrei bis 13.539 € im Jahr, dann 20 bis 55 %), abzüglich Verkehrsabsetzbetrag (496 €), Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus (166,68 € im Monat je Kind unter 18, 58,34 € ab 18).

13. und 14. Gehalt: Sozialversicherung ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung, Lohnsteuer 6 % nach einem Freibetrag von 620 € (steuerfrei, solange alle Sonderzahlungen zusammen höchstens 2.615 € betragen).

Nicht berücksichtigt: Pendlerpauschale, Freibeträge, Sachbezüge sowie Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung – diese gibt es erst mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück.