Brutto-Netto-Rechner Österreich

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Sozialversicherung und das 13./14. Gehalt nach den Werten 2026.

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13. und 14. Gehalt

In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026 höher.

Für Kinder mit Familienbeihilfe; wirkt nur bei Kindern.

Alleinverdiener/in oder Alleinerzieher/in

Ihr Nettogehalt

2.731,53 € / Monat

≈ 39.092 € im Jahr (14 Gehälter) · Abzüge 32,2 %

  • Netto · 67,8 % 2.731,53 €
  • Steuern · 13,8 % 556,91 €
  • Sozialabgaben · 18,3 % 737,56 €
13. und 14. Gehalt (Sonderzahlungen)
ZahlungBruttoSVLohnsteuerNetto
13. Gehalt4.026,00 €− 687,24 €− 163,13 €3.175,63 €
14. Gehalt4.026,00 €− 687,24 €− 200,33 €3.138,43 €
Jahresnetto (14 Gehälter)56.364,00 €39.092,42 €
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt4.026,00 €48.312,00 €
Lohnsteuer − 556,91 € − 6.682,92 €
Steuern gesamt− 556,91 €− 6.682,92 €
Krankenversicherung − 155,81 € − 1.869,72 €
Pensionsversicherung − 412,65 € − 4.951,80 €
Arbeitslosenversicherung − 118,77 € − 1.425,24 €
Arbeiterkammerumlage − 20,13 € − 241,56 €
Wohnbauförderung − 30,20 € − 362,40 €
Sozialabgaben gesamt− 737,56 €− 8.850,72 €
Nettogehalt2.731,53 €32.778,36 €

Berechnung nach Lohnsteuertarif und Sozialversicherungswerten 2026 für Angestellte (wie die Lohnverrechnung); Spalte „Jahr“ = 12 × Monat, Sonderzahlungen siehe eigene Tabelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialversicherung 2026 (Dienstnehmeranteil, Angestellte): Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (bei niedrigem Einkommen 0 bis 2 %), Arbeiterkammerumlage 0,5 % und Wohnbauförderung 0,5 % (Wien 0,75 %). Höchstbeitragsgrundlage 6.930 € im Monat; bis 551,10 € (geringfügig) keine Beiträge.

Lohnsteuer: Tarif 2026 (steuerfrei bis 13.539 € im Jahr, dann 20 bis 55 %), abzüglich Verkehrsabsetzbetrag (496 €), Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus (166,68 € im Monat je Kind unter 18, 58,34 € ab 18).

13. und 14. Gehalt: Sozialversicherung ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung, Lohnsteuer 6 % nach einem Freibetrag von 620 € (steuerfrei, solange alle Sonderzahlungen zusammen höchstens 2.615 € betragen).

Nicht berücksichtigt: Pendlerpauschale, Freibeträge, Sachbezüge sowie Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung – diese gibt es erst mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück.