Brutto-Netto-Rechner Österreich

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Sozialversicherung und das 13./14. Gehalt nach den Werten 2026.

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13. und 14. Gehalt

In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026 höher.

Für Kinder mit Familienbeihilfe; wirkt nur bei Kindern.

Alleinverdiener/in oder Alleinerzieher/in

Ihr Nettogehalt

2.384,95 € / Monat

≈ 33.923 € im Jahr (14 Gehälter) · Abzüge 29,4 %

  • Netto · 70,6 % 2.384,95 €
  • Steuern · 11,1 % 374,20 €
  • Sozialabgaben · 18,3 % 618,85 €
13. und 14. Gehalt (Sonderzahlungen)
ZahlungBruttoSVLohnsteuerNetto
13. Gehalt3.378,00 €− 576,62 €− 130,88 €2.670,50 €
14. Gehalt3.378,00 €− 576,62 €− 168,08 €2.633,30 €
Jahresnetto (14 Gehälter)47.292,00 €33.923,20 €
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt3.378,00 €40.536,00 €
Lohnsteuer − 374,20 € − 4.490,40 €
Steuern gesamt− 374,20 €− 4.490,40 €
Krankenversicherung − 130,73 € − 1.568,76 €
Pensionsversicherung − 346,24 € − 4.154,88 €
Arbeitslosenversicherung − 99,65 € − 1.195,80 €
Arbeiterkammerumlage − 16,89 € − 202,68 €
Wohnbauförderung − 25,34 € − 304,08 €
Sozialabgaben gesamt− 618,85 €− 7.426,20 €
Nettogehalt2.384,95 €28.619,40 €

Berechnung nach Lohnsteuertarif und Sozialversicherungswerten 2026 für Angestellte (wie die Lohnverrechnung); Spalte „Jahr“ = 12 × Monat, Sonderzahlungen siehe eigene Tabelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialversicherung 2026 (Dienstnehmeranteil, Angestellte): Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (bei niedrigem Einkommen 0 bis 2 %), Arbeiterkammerumlage 0,5 % und Wohnbauförderung 0,5 % (Wien 0,75 %). Höchstbeitragsgrundlage 6.930 € im Monat; bis 551,10 € (geringfügig) keine Beiträge.

Lohnsteuer: Tarif 2026 (steuerfrei bis 13.539 € im Jahr, dann 20 bis 55 %), abzüglich Verkehrsabsetzbetrag (496 €), Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus (166,68 € im Monat je Kind unter 18, 58,34 € ab 18).

13. und 14. Gehalt: Sozialversicherung ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung, Lohnsteuer 6 % nach einem Freibetrag von 620 € (steuerfrei, solange alle Sonderzahlungen zusammen höchstens 2.615 € betragen).

Nicht berücksichtigt: Pendlerpauschale, Freibeträge, Sachbezüge sowie Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung – diese gibt es erst mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück.