Brutto-Netto-Rechner Österreich

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Sozialversicherung und das 13./14. Gehalt nach den Werten 2026.

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13. und 14. Gehalt

In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026 höher.

Für Kinder mit Familienbeihilfe; wirkt nur bei Kindern.

Alleinverdiener/in oder Alleinerzieher/in

Ihr Nettogehalt

2.153,96 € / Monat

≈ 30.521 € im Jahr (14 Gehälter) · Abzüge 27,6 %

  • Netto · 72,4 % 2.153,96 €
  • Steuern · 9,3 % 275,20 €
  • Sozialabgaben · 18,3 % 544,84 €
13. und 14. Gehalt (Sonderzahlungen)
ZahlungBruttoSVLohnsteuerNetto
13. Gehalt2.974,00 €− 507,66 €− 110,78 €2.355,56 €
14. Gehalt2.974,00 €− 507,66 €− 147,98 €2.318,36 €
Jahresnetto (14 Gehälter)41.636,00 €30.521,44 €
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt2.974,00 €35.688,00 €
Lohnsteuer − 275,20 € − 3.302,40 €
Steuern gesamt− 275,20 €− 3.302,40 €
Krankenversicherung − 115,09 € − 1.381,08 €
Pensionsversicherung − 304,84 € − 3.658,08 €
Arbeitslosenversicherung − 87,73 € − 1.052,76 €
Arbeiterkammerumlage − 14,87 € − 178,44 €
Wohnbauförderung − 22,31 € − 267,72 €
Sozialabgaben gesamt− 544,84 €− 6.538,08 €
Nettogehalt2.153,96 €25.847,52 €

Berechnung nach Lohnsteuertarif und Sozialversicherungswerten 2026 für Angestellte (wie die Lohnverrechnung); Spalte „Jahr“ = 12 × Monat, Sonderzahlungen siehe eigene Tabelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialversicherung 2026 (Dienstnehmeranteil, Angestellte): Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (bei niedrigem Einkommen 0 bis 2 %), Arbeiterkammerumlage 0,5 % und Wohnbauförderung 0,5 % (Wien 0,75 %). Höchstbeitragsgrundlage 6.930 € im Monat; bis 551,10 € (geringfügig) keine Beiträge.

Lohnsteuer: Tarif 2026 (steuerfrei bis 13.539 € im Jahr, dann 20 bis 55 %), abzüglich Verkehrsabsetzbetrag (496 €), Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus (166,68 € im Monat je Kind unter 18, 58,34 € ab 18).

13. und 14. Gehalt: Sozialversicherung ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung, Lohnsteuer 6 % nach einem Freibetrag von 620 € (steuerfrei, solange alle Sonderzahlungen zusammen höchstens 2.615 € betragen).

Nicht berücksichtigt: Pendlerpauschale, Freibeträge, Sachbezüge sowie Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung – diese gibt es erst mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück.