Brutto-Netto-Rechner Österreich

Was vom Bruttogehalt bleibt: Lohnsteuer, Sozialversicherung und das 13./14. Gehalt nach den Werten 2026.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
13. und 14. Gehalt

In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026 höher.

Für Kinder mit Familienbeihilfe; wirkt nur bei Kindern.

Alleinverdiener/in oder Alleinerzieher/in

Ihr Nettogehalt

1.571,13 € / Monat

≈ 21.996 € im Jahr (14 Gehälter) · Abzüge 18,3 %

  • Netto · 81,7 % 1.571,13 €
  • Steuern · 2,9 % 56,30 €
  • Sozialabgaben · 15,4 % 295,57 €
13. und 14. Gehalt (Sonderzahlungen)
ZahlungBruttoSVLohnsteuerNetto
13. Gehalt1.923,00 €− 271,53 €− 61,89 €1.589,58 €
14. Gehalt1.923,00 €− 271,53 €− 99,09 €1.552,38 €
Jahresnetto (14 Gehälter)26.922,00 €21.995,52 €
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt1.923,00 €23.076,00 €
Lohnsteuer − 56,30 € − 675,60 €
Steuern gesamt− 56,30 €− 675,60 €
Krankenversicherung − 74,42 € − 893,04 €
Pensionsversicherung − 197,11 € − 2.365,32 €
Arbeitslosenversicherung 0,00 € 0,00 €
Arbeiterkammerumlage − 9,62 € − 115,44 €
Wohnbauförderung − 14,42 € − 173,04 €
Sozialabgaben gesamt− 295,57 €− 3.546,84 €
Nettogehalt1.571,13 €18.853,56 €

Berechnung nach Lohnsteuertarif und Sozialversicherungswerten 2026 für Angestellte (wie die Lohnverrechnung); Spalte „Jahr“ = 12 × Monat, Sonderzahlungen siehe eigene Tabelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialversicherung 2026 (Dienstnehmeranteil, Angestellte): Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (bei niedrigem Einkommen 0 bis 2 %), Arbeiterkammerumlage 0,5 % und Wohnbauförderung 0,5 % (Wien 0,75 %). Höchstbeitragsgrundlage 6.930 € im Monat; bis 551,10 € (geringfügig) keine Beiträge.

Lohnsteuer: Tarif 2026 (steuerfrei bis 13.539 € im Jahr, dann 20 bis 55 %), abzüglich Verkehrsabsetzbetrag (496 €), Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus (166,68 € im Monat je Kind unter 18, 58,34 € ab 18).

13. und 14. Gehalt: Sozialversicherung ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung, Lohnsteuer 6 % nach einem Freibetrag von 620 € (steuerfrei, solange alle Sonderzahlungen zusammen höchstens 2.615 € betragen).

Nicht berücksichtigt: Pendlerpauschale, Freibeträge, Sachbezüge sowie Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung – diese gibt es erst mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück.